Rentenzuschlag für pflegende Angehörige

Kommt es in der Familie zu einem Pflegefall, übernehmen meist Angehörige die Pflege, die deswegen nicht selten Ihren Beruf aufgeben oder zumindest verkürzt arbeiten.

Damit die Pflege nicht zulasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegeversicherung pflegenden Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung.

Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzt (01.01.2017) können häuslich Pflegende, die bereits vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente bekommen, auch durch nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege ihre Rente erhöhen.

Voraussetzungen: Wer bekommt den Rentenzuschlag für die Pflege?

  • Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus
    der Pflegeversicherung und mindestens den Pflegegrad 2.
  • Die Pflege ist keine berufliche erwerbsmäßige Tätigkeit.
  • Sie umfasst mindestens zehn Stunden pro Woche in häuslicher
    Umgebung, die auf regelmäßig mindestens zwei Wochentage verteilt
    sein müssen und das mindestens für zwei Monate im Jahr.
  • Die Pflegeperson arbeitet neben der Pflege maximal 30 Stunden in der Woche.
  • Der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort der Pflegeperson
    ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staat,
    Norwegen, Liechtenstein, Island) oder in der Schweiz.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegeperson eine finanzielle Anerkennung von dem oder der Pflegebedürftigen erhält. Je nach Höhe kann die Pflegekasse allerdings prüfen, ob eine nicht erwerbsmäßige Pflege oder ein echtes Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Weiterführende Informationen

Wie hoch der persönliche Rentenanspruch ist und wie sich das auf die eigene Rente auswirkt, hängt davon ab, wie viele Stunden die Pflege umfasst und welchen Pflegegrad der oder die Pflegebedürftige hat.

Dazu berät die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Auch informiert die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über die Möglichkeit, die Altersrente durch eine nicht erwerbsmäßige Pflege aufzustocken.