Der Landesverband engagiert sich aktiv für die Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken in Baden-Württemberg. Grundlage dafür ist die Erkenntnis, dass eine enge Kooperation zwischen Angehörigen und Behandlungsteams auch den Betroffenen auf vielfältige Weise zugutekommt.

Durch eine wertschätzende Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten, Therapeuten, Angehörigen und den Betroffenen selbst kann oft ein besserer Umgang mit der Erkrankung erreicht werden. Die Einbeziehung der Angehörigen erweist sich in der Regel auch langfristig als vorteilhaft für die erkrankte Person, wie auch wissenschaftliche Studien belegen.

Um den “Trialog” formal zu bekräftigen, hat der LV BW ApK Klinikvereinbarungen mit derzeit sieben psychiatrischen Kliniken und deren Standorten geschlossen. Die Klinikvereinbarungen legen den Fokus auf die Beziehung zwischen Angehörigen und Professionellen im Gesundheitswesen und sind ein wichtiger Schritt zur Förderung dieser Zusammenarbeit.

Unsere Klinikvereinbarungen umfassen:

Die Aktionsgemeinschaft Stuttgart der Angehörigen psychisch Kranker e. V. schloss zwei weitere Klinikvereinbarungen mit:

Das Einhalten dieser Vereinbarungen ist ein integraler Bestandteil der “Qualitätskontrolle” der kooperierenden Kliniken. Zur Kooperation, die in anderen Bundesländern seit 2005 versucht wird, vgl. Sie bitte die Broschüre “Kooperation im Trialog. Qualitätsvereinbarungen im psychiatrischen Alltag” des BApK, 2018 veröffentlicht.

 

zuletzt bearbeitet: 27. März 2025 / erstmals erstellt: Mai 2023