Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 beschlossen, die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder zu erhöhen. Der von der FDP eingebrachte Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP, AfD und der Linken gegen die CDU/CSU beschlossen, während ein Änderungsantrag der AfD abgelehnt wurde. Ziel des Gesetzes ist es, die Vergütung an die Tarifentwicklung anzupassen und bürokratische Hürden für Betreuer und Gerichte zu reduzieren, wobei auch ehrenamtliche Betreuer eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Zudem wurden im Zuge der Reform mehrere justizbezogene Kostengesetze geändert.
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