Gibt es einen Pflegegrad für psychische Erkrankungen?

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gelten seit 2017 grundlegende Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Angehörige. Seit 2017 werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur physische (körperliche) Erkrankungen, sondern auch psychische (seelische) Erkrankungen gleichermaßen berücksichtigt.

Wann ist man mit einer psychischen Erkrankung (z. B. einer Depression) pflegebedürftig und wann hat ein Antrag auf einen Pflegegrad Aussicht auf Erfolg?  Es kommt darauf an!

Unter gewissen Voraussetzungen kann auch bei psychischen Erkrankungen ein Antrag auf einen Pflegegrad Aussicht auf Erfolg haben. Nicht jede psychische Erkrankung führt automatisch zu einem Pflegegrad. Ob ein Pflegegrad genehmigt wird, ist davon abhängig, wie viel Unterstützung die erkrankte Person benötigt, um ihr tägliches Leben zu bewältigen.

Liegen psychische Erkrankungen vor, fällt die Pflege zudem oft ganz anders aus im Vergleich zu physischen Erkrankungen. Die betroffenen Personen benötigen oftmals keine klassischen pflegerischen Maßnahmen, wie wir das von Menschen mit körperlichen Einschränkungen kennen. Eine pflegebedürftige Person mit psychischer Erkrankung kann sich vielleicht noch selbständig waschen, essen und trinken und ist auch noch in der Lage ohne Hilfsmittel zu gehen.

Doch was macht diesen psychisch erkrankten Menschen dann pflegebedürftig? Menschen mit psychischen Erkrankungen gelten als pflegebedürftig, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig und ohne tägliche Betreuung und Begleitung zu gestalten.

Hat eine Person körperliche Beeinträchtigungen, sieht man das häufig schon auf den ersten Blick. Psychische Erkrankungen hingegen sind oft nur schwer zu erkennen. Die Betroffenen haben keine sichtbaren Verletzungen, keine fehlenden Gliedmaßen oder andere offensichtlichen Merkmale. Auch bemerkt das Umfeld nicht, unter welchem Leidensdruck die Betroffenen stehen. Am Anfang einer psychischen Erkrankung können die Symptome oftmals von den Angehörigen nicht richtig eingeordnet werden, da die Krankheitsanzeichen noch nicht in voller Ausprägung auftreten.

Man wundert sich zunächst darüber, warum sich der Betroffene zurückzieht, sich plötzlich nicht mehr wie gewohnt verhält, Termine nicht wahrnimmt, nicht ans Telefon geht, etc.

Häufige erste Anzeichen für psychische Erkrankungen sind: Angst, Antriebslosigkeit, Gedächtnisstörungen, Innere Unruhe, Interessenverlust, Konzentrationsstörungen, Nervosität, Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen, Selbstverletzung, Stimmungsschwankungen, Stress, Übererregtheit, undefinierbare Schmerzen oder Wahnvorstellungen. Je weiter psychische Erkrankungen fortschreiten und je mehr sie die Gemütslage des Betroffenen beeinträchtigen, desto belastender kann die Erkrankung auch für die pflegenden Angehörigen und das familiäre Umfeld werden.

Einen Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegradantrag) wegen einer psychischen Erkrankung kann unter anderem gestellt werden, wenn:

  • der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, allein zu wohnen oder seinen Alltag zu meistern.
  • die Betreuung und Anleitung durch pflegende Angehörige notwendig wird.
  • das Fortschreiten der Erkrankung konkrete Auswirkungen auf die Pflege des Betroffenen hat.
    Dieser z. B. plötzlich das Essen verweigert, die Körperpflege stark vernachlässigt oder auch die Kommunikation untereinander nicht mehr möglich ist.

Diese und weitere Informationen finden Sie im Artikel “Psychische Erkrankungen: So beantragen Sie einen Pflegegrad” des Portals “Pflege durch Angehörige“:

  • Wie Sie einen Pflegegrad bei psychische Erkrankungen beantragen
  • So beantragen Sie einen Pflegegrad für psychische Erkrankungen
  • Pflegegrad wegen psychischer UND physischer Erkrankungen
  • Diese 8 Fehler sollten Sie bei der Begutachtung vermeiden
  • Pflegegrad selbst beantragen oder Hilfe in Anspruch nehmen
  • Fazit: Begutachtung und richtige Einschätzung der Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegradantrag bei Depressionen
  • Warum wurde der Antrag auf Pflegegrad bei psychischer Erkrankung abgelehnt?
  • Widerspruch einlegen: Ihre Chance, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde
  • Wo können Angehörige von psychisch Kranken Hilfe erhalten?
  • Psychische Erkrankungen und Schwerbehinderung

Quelle: Pflege durch Angehörige
URL:     https://www.pflege-durch-angehoerige.de/psychische-erkrankungen/