Was bringt die Pflegereform für pflegende Angehörige?

Der Bundestag hat am 26.05.2023 die Pflegereform beschlossen.

Mit dem Pflegeunterstützungs– und -entlastungsgesetz (PUEG) sind – so das Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Ziele der Reform sind unter anderem mehr Pflegegeld und mehr Flexibilität.

Was sind die wichtigsten Änderungen der Pflegereform für pflegende Angehörige?

Ende 2021 waren in Deutschland knapp 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Über 4 Millionen von ihnen wurde zu Hause betreut, und zwar zu zwei Dritteln durch Angehörige, bei einem Drittel der Pflegebedürftigen kamen ambulante Pflegedienste zu Hilfe oder übernahmen die Pflege vollständig.

Betreuung zu Hause
Das Pflegegeld soll 2024 um 5 Prozent steigen, ebenso die Beiträge zu Sachleistungen. Je nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld derzeit zwischen 316 und 901 Euro im Monat und kann frei genutzt werden, etwa für Betreuungskosten. 2025 soll eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent kommen, 2028 sollen die Leistungen dann an die Inflationsrate der drei Vorjahre angepasst werden.

Weiter soll 2025 ein Entlastungsbudget eingeführt werden, das Leistungen kombiniert, wenn die eigentlich Pflegenden verhindert sind oder über kürzere Zeit eine stationäre Pflege nötig ist. So soll Bürokratie abgebaut werden.

Zudem sollen pflegende Angehörige, die vorübergehend nicht in ihrem Beruf arbeiten können, besser unterstützt werden. Derzeit können pflegende Angehörige in akuten Situationen für maximal 10 Tage von der Arbeit fernbleiben und erhalten bis zu 90 Prozent des Nettolohns als Unterstützungsgeld. In Zukunft soll jede/r pflegende Angehörige pro Jahr Anspruch auf die 10 Tage haben.

Pflege im Heim
Die Pflegeversicherung kommt, anders als die Krankenversicherung, nur für einen Teil der Pflegekosten auf. 2024 werden die Entlastungs-zuschläge erhöht, damit der Eigenanteil für die Pflege sinkt: Im ersten Jahr um 15 Prozent (bisher: 5), im zweiten Jahr um 30 Prozent (bisher: 25), im dritten Jahr um 50 Prozent (bisher: 45) und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent (bisher: 70).

Pflegebeitrag
Ab 1. Juli 2023 wird der Pflegebeitrag angehoben, und zwar für Kinderlose von 3,4 Prozent des Bruttolohns auf 4 Prozent. Für Menschen mit Kindern kommt es künftig darauf an, wie viele Kinder man hat und wie alt diese sind. Bei kinderreichen Familien wird die Erhöhung gestaffelt und fällt geringer aus, je mehr Kinder man hat.