Selbsthilfegruppen: Anträge auf GKV Pauschalförderung stellen bis 31.03.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Baden-Württemberg unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen, unter anderem durch finanzielle Hilfen.

Was ist eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe?
Eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe (SHG) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen, die an der gleichen Krankheit bzw. dem gleichen psychischen oder sozialen Problem leiden. Gemeinsam mit anderen wollen sie etwas verändern, um ihre Lebenssituation besser zu bewältigen – entweder als Betroffene oder als Angehörige. In der Gruppe finden sie Verständnis und teilen Wissen und Erfahrung. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe ist eine Ergänzung zum professionellen Hilfesystem und ist somit eine anerkannte Säule in unserem Gesundheits- und Sozialsystem.

Wer wird gefördert?
Es muss ein klarer Gesundheitsbezug gegeben sein: Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die eine chronische Erkrankung oder Behinderung haben bzw. als Angehörige betroffen sind. Ein Verzeichnis relevanter Krankheitsbilder finden Sie in Anlage 2 des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung. Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Selbsthilfegruppe und ihre Aktivitäten als förderfähig anerkannt werden, sind hier beschrieben.

Welche Finanziellen Hilfen gibt es?
Es wird zwischen zwei Förderverfahren unterscheiden:

  1. Pauschalförderung (Inhalt dieses Beitrages)
    Kassenartenübergreifende Unterstützung von regelmäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben
  2. Projektförderung
    Kassenindividuelle Unterstützung von Projekten und zeitlich sowie inhaltlich begrenzten Vorhaben

Was wird gefördert?
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen die hier aufgeführt sind. Hinweis: Seit 2020 können Sie eine Förderung für bestimmte Vorhaben, für die Sie zuvor gesonderte Projektanträge stellen mussten, im Rahmen der Pauschalförderung beantragen. Die verlinkte Sonderinformation erläutert diese erweiterte Zuordnung zur Pauschalförderung.

Wie hoch fällt eine Förderung aus?
Förderbeträge sind als Zuschuss für die Gesamtkosten von Selbsthilfegruppen zu verstehen. Eine Vollfinanzierung der Aktivitäten ist rechtlich nicht zulässig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung von Selbsthilfemaßnahmen besteht nicht. Die Förderhöhe richtet sich immer nach dem Einzelfall, den zur Verfügung stehenden Fördermitteln, der Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge sowie dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragsteller.

Anträge und Ausfüllhilfe mit Checkliste
Die entsprechenden Antragsformulare und eine Ausfüllhilfe mit Checkliste finden Sie hier.

Antragsfrist (Pauschalförderung)
Die Frist für Anträge auf Pauschalförderung endet stets zum 31.03. eines Jahres. Senden Sie Ihren Antrag auf Pauschalförderung bitte rechtzeitig an die jeweils zuständige (federführende) Krankenkasse. Der Antrag sollte dort spätestens am 31.03. des jeweiligen Förderjahres eingehen. Ausnahme: Neu gegründete Selbsthilfegruppen können jeweils bis zum 31.10. eines Jahres einen Antrag stellen.

Welche gesetzliche Krankenkasse ist federführend)?
An wen kann man sich im Fall von Fragen wenden?
Bei Fragen zur Förderung von Selbsthilfegruppen können Sie sich an den für Ihren Ort zuständigen GKV-Ansprechpartner wenden (Suche anhand Ihrer Postleitzahl oder des Ortes). Viele der Krankenkassen/Kontaktstellen bieten zu Beginn eines Jahres Informationsveranstaltungen an, in denen sie über das Förderverfahren informieren, entweder online oder vor Ort in Ihrer Nähe. Bitte kontaktieren Sie den Ansprechpartner Ihrer zuständigen (federführenden) Krankenkasse daher rechtzeitig.

Weitere interessante und relevante Informationen rund um die Selbsthilfe in Baden-Württemberg finden Sie auf der Website der SEKiS Baden-Württemberg (Selbsthilfekontaktstelle auf Landesebene in Baden-Württemberg).

Hinweis:
Gruppen von Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen psychisch erkrankter Menschen sowie Bürger- oder Laienhelfern im psychiatrischen Bereich (auch jene, die von der GKV nicht als gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen berücksichtigt werden) können sich wegen eines Zuschusses aus Landesmitteln an den Hilfsverein für seelische Gesundheit in Baden-Württemberg e. V. wenden. Das Merkblatt mit den Fördergrundsätzen und die bildschirmgerechten Vordrucke stehen hier zum Herunterladen bereit. Auch hier endet die Frist für die Einreichung des Förderantrages am 31.03. eines Jahres.