Häusliche Krankenpflege und häusliche Pflege – Was genau ist der Unterschied?

Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland Pflichtversicherungen. Wie unterscheiden sich die beiden Versicherungen und weshalb ist das für pflegende Angehörige wichtig zu wissen? 

Die häusliche Pflege erfolgt beim Großteil der pflegebedürftigen Menschen durch Angehörige. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2021 4,17 Millionen pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt. Davon wurden 3,12 Millionen Pflegebedürftige (75 %) überwiegend durch Angehörige gepflegt.

Und welche Versicherung ist nun zuständig?
Die Aufgabe der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, mit dem Ziel, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, pflegebedürftige Menschen zu versorgen.

Häusliche Krankenpflege

  • SGB 5 (Sozialgesetzbuch)
  • Leistung der Krankenversicherung
  • Wird vom Arzt verordnet und durch einen Pflegedienst ausgeführt
  • Kann mit und ohne Pflegegrad verordnet werden
  • Ersatz oder Vermeidung einer Krankenhausbehandlung
  • Wird im häuslichen Umfeld oder auch im Betreuten Wohnen durchgeführt

Häusliche Pflege

  • SGB 11 (Sozialgesetzbuch)
  • Leistung der Pflegeversicherung
  • Wird in der Regel von pflegenden Angehörigen durchgeführt,
    teils mit Unterstützung eines Pflegedienstes (Pflegesachleistungen)
  • Setzt einen Pflegegrad voraus

Und wenn häusliche Krankenpflege UND häusliche Pflege notwendig sind?
Das Vorliegen von zwei oder mehreren verschiedenen Erkrankungen wird als Komorbidität bezeichnet. Bei einer psychischen Erkrankung und gleichzeitigem Vorliegen einer körperlichen Erkrankung spricht man von psychischer Komorbidität.

Es ist durchaus möglich, nicht nur, aber vor allem bei Vorliegen von (psychischen) Komorbiditäten, dass sowohl Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege als auch aus der häuslichen Pflege notwendig sind.

Bestimmte Leistungen werden von beiden Versicherungen angeboten, z. B. die Grundpflege (Körperpflege und Ernährung). Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, wie lange die Pflege gebraucht wird. Bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegeversicherung, sonst die Krankenversicherung. Dauerhaft pflegebedürftig ist, wer mindestens sechs Monate auf Pflege angewiesen ist.

Wer einen Pflegegrad hat und durch einen Pflegedienst betreut wird, muss die häusliche Krankenpflege also nicht zwangsläufig mit den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung verrechnen. Es ist möglich, sowohl Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege UND Leistungen aus der häuslichen Pflege zu erhalten!

Leistungen der Krankenversicherung:

  • Behandlungen bei Haus- oder Fachärzt*innen
  • Aufenthalt im Krankenhaus
  • Reha (ambulant oder stationär)
  • Medikamente und Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Krebs-Vorsorge-Untersuchung

Leistungen der Pflegeversicherung:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Pflegevertretung:
    Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • Barrierefreier Umbau

Empfehlung: Lassen Sie sich in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten.
Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg haben Pflegestützpunkte. Ein Pflegestützpunkt ist eine unabhängige und kostenfreie Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige und deren Angehörige.