“Einweisung wider Willen, Fixierung oder Isolation im Zimmer – die möglichen Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Kontext sind vielfältig. Aber wann sind diese Freiheitseinschränkungen überhaupt rechtens und wo liegen hier die Grenzen? Die Frage, wie ein angemessener Ausgleich zwischen Selbstbestimmung des individuellen Patient*innen und gleichzeitiger Fürsorgepflicht der behandelnden Personen bestmöglich gelingen kann, ist Gegenstand einer anhaltenden kontroversen Diskussion. Doch kann die häufig stark belastete klinische Praxis der angewachsenen Gewichtung des Patient*innenschutzes überhaupt vollumfänglich gerecht werden?

 

Um diese und weitere Fragen rund um die Abwägung von Freiheitsrechten und Fürsorgepflichten im psychiatrischen Kontext zu klären, lädt das Zentrum für Medizinrecht in Kooperation mit ELSA – European Law Students Association zu einer Online-Podiumsdiskussion zum Thema „Zwangsbehandlung in der Psychiatrie – Selbstbestimmung vs. Fürsorgepflichten“ ein. Diese findet am 30. Januar, 19:00 Uhr, über Zoom statt. Diskutieren werden renommierte Fachvertreter*innen aus psychiatrischer Medizin, Medizinrecht und Gesundheitspolitik.

Im Einzelnen diskutieren:

  • Prof. Dr. med. Jürgen Müller, Chefarzt der Asklepios Klinik für Forensische Psychatrie und Psychotherapie Göttingen
  • PD Dr. iur. David Kuch, Vertretung der Professur im öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Ibler an der Universität Konstanz
  • Carina Hermann, Mitglied des Niedersächsischen Landtages sowie Ratsfrau im Psychiatrieausschuss der Stadt Göttingen

 

Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. iur. Gunnar Duttge, Direktor des Göttinger Zentrums für Medizinrecht sowie Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss an die Diskussion wird die Möglichkeit gegeben, Fragen an das Podium zu richten.”

Einwahldaten  hier

Januar 30 @ 19:00
19:00 — 20:35 (1h 35′)

Online

Vortrag