Der Paradigmenwechsel von einer institutionenzentrierten zu einer personenzentrierten Leistung ist der übergreifende Normzweck des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Bekanntlich wurden die Veränderungen, die daraus folgen sollten, bislang allenfalls zu einem geringen Teil vollzogen – obwohl die große Reform der Eingliederungshilfe durch das BTHG bereits seit mehr als fünf Jahren in Kraft ist.
Der Referent Roland Rosenow hat sich mit der Frage beschäftigt, wie Institutionenzentrierung rechtlich abgesichert wird und wie sie gegen die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er verteidigt wurde. Auch damals verlangte der Gesetzgeber nämlich nicht weniger als eine Überwindung der anstaltlichen Denktraditionen und die Sicherstellung von personenzentrierten Leistungen der Eingliederungshilfe, doch dies führte nicht zu Änderungen der Praxis.
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Dienstag, den 29. April 2025 von 18:00 bis 20:00
Teilnahme ist auch online über Zoom möglich; formlose Nachricht an Veranstalter: idwm@uni-bielefeld.de