In einer als Verein zusammengeschlossenen Selbsthilfeorganisation gilt das Vereinsrecht vollumfänglich. Das heißt, der Vorstand hat eine umfassende Leitungsverantwortung. Er führt die Geschäfte des Vereins im Auftrag der Mitgliederversammlung. Von der Verantwortung für die Satzung bis zum Datenschutz, von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung über das Delegieren von Aufgaben bis hin zum Zuwendungsempfängerregister und vielen Dingen mehr reichen seine Zuständigkeiten.
Vorstandsarbeit heißt aber auch, das Vereinsleben zu befördern, Mitglieder zu gewinnen, alle einzubeziehen und Impulse für die weitere Entwicklung zu geben. Der Vorstand bestimmt neben der Mitgliederversammlung entscheidend mit, wohin die Reise des Vereins geht.
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