Dies nehmen wir zum Anlass, Sie zu einer digitalen Auftakt-Veranstaltung einzuladen. Diese findet statt am Dienstag, den 19. November 2024, von 10:00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW ist in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 im Einsatz. Es wird seitdem – gemäß Nutzungsvereinbarung zwischen Land und Kommunen – flächendeckend angewendet.
In den Jahren 2022 und 2023 wurde das BEI_BW in der UAG Bedarfsermittlung unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft Teilhabe SGB IX in einem konsensorientierten Beteiligungsprozess unter der Federführung des Sozialministeriums umfassend überarbeitet. Beteiligt waren die von den Kommunalen Landesverbänden mandatierten Vertretungen der Träger der Eingliederungshilfe, die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen, Vertretungen der Leistungserbringer, der Kommunalverband für Jugend und Soziales sowie die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen.
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