Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil die gesetzlichen Rege-lungen zur Zwangsbehandlung neu bewertet und die ausschließliche Durchführung einer Zwangsbehandlung in einem Krankenhaus als nicht verfassungskonform eingestuft. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende 2026 eine Neuregelung zu beschließen.

In unserem **BGTalk** möchten wir das Urteil und die daraus resultierenden Heraus-forderungen für den Gesetzgeber beleuchten. Im zweiten Teil des Abends stellen wir mögliche Ansätze für eine Gesetzesänderung vor und diskutieren sie gemeinsam mit Ihnen. Ihre Praxiserfahrungen und Einschätzungen sind dabei ausdrücklich gefragt! Wie immer wollen wir die Thematik aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven betrach-ten.

Besonders freuen wir uns, dass sich auch das zuständige Referat aus dem Bundes-justizministerium mit der Leiterin Frau Schnellenbach und ihren Kolleg:innen an der Diskussion beteiligen wird.

Anmeldung:
https://www.bgt-ev.de/bgtalk_04-25_anmeldung.html

April 8 @ 17:00
17:00 — 19:00 (2h)

Online

Austausch