Referent/in: siehe Programm: Download
Ort: ZfP Südwürttemberg, Standort Zwiefalten / Konventbau, 88529 Zwiefalten
Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme ist kostenfrei
Anmeldung: per E-Mail bis zum 18.9.2023 an liane.rauch@zfp-zentrum.de
AMBULANTE BEHANDLUNGSWEISUNG: DIE WEICHEN IN DIE RICHTIGE RICHTUNG STELLEN
„Ambulante Behandlungsweisung“ – was ist damit gemeint und wozu soll diese dienen?
Der Zweck ist schnell erklärt:
Es geht darum, Leid zu vermindern und Situationen, die gegebenenfalls mit Zwang oder Gewalt einhergehen, zu vermeiden. Es geht darum, einen Ausweg zu finden aus einer Spirale von Selbst- oder Fremdgefährdung, stationärer Zwangseinweisung, erfolgreicher Behandlung, Beendigung der Behandlungsmaßnahmen nach Entlassung, erneuter Zuspitzung der Situation, erneuter stationärer Notaufnahme …
Es geht insbesondere um die Vermeidung und Beendigung von schädlichen Drehtür-Mechanismen bei glücklicherweise nur wenigen der Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Ein Ausweg könnte eine richterlich verfügte, ambulante Behandlungsweisung, also die verpflichtende Duldung einer notwendigen Behandlung, sein.
In der diesjährigen 33. Ethik-Tagung wollen wir uns diesem hochbrisanten und oft sehr emotional diskutierten Thema widmen und es aus möglichst vielen Blickwinkeln betrachten. Wir wollen ausloten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, welche Gesetze auf Landesebene zu verändern sind und wie diese ausgestaltet werden sollten.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen, wünschen uns wichtige Handlungsimpulse und dann hoffentlich den Start in eine Umsetzung unserer Überlegungen durch die Beteiligten, das Ministerium und den Gesetzgeber.
Prof. Dr. Gerhard Längle
Dr. Hubertus Friederich
Ralf Aßfalg
Dr. Frank Schwärzler
Uwe Armbruster
Vor Ort
Vortrag